Gemeinde Allschwil

Kindes- und Erwachsenenschutz

Kindes- und Erwachsenenschutz
Gesundheit und Soziales
Vormundschaftswesen Basel-Landschaft
Beistandschaft für Erwachsene Personen
Kindes- und Erwachsenenschutz
Soziale Dienste – Gesundheit (SDG)

Kinder haben ein Recht auf Fürsorge und Schutz. Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht selbst Abhilfe leisten oder dazu nicht in der Lage sind, ergreift die Vormundschaftsbehörde oder das Jugendamt die notwendigen Massnahmen zum Schutz des Kindes.


Arten vormundschaftlicher Massnahmen
Vormundschaftliche Massnahmen werden ergriffen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Interessen wahrzunehmen und ihre Angelegenheiten allein zu besorgen. Jede vormundschaftliche Massnahme kann auch auf eigenes Begehren durch die zuständige Behörde angeordnet werden.


Vormundschaftliche Massnahmen
Ist eine Person teilweise oder vollständig unfähig, ihre wirtschaftlichen oder persönlichen Angelegenheiten zu besorgen, kann die Vormundschaftsbehörde zu deren Schutz und Unterstützung eine Beistandschaft, eine Beiratschaft oder eine Vormundschaft aussprechen. In seltenen Fällen kommt eine fürsorgerische Freiheitsentziehung zur Anwendung.

Bitte nehmen Sie mit dem Sekretariat Vormundschaft Kontakt auf:
Di Dario Claudia

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