Gemeinde Allschwil

Strafverfahren und Strafregister

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Es ist zu unterscheiden zwischen Offizialdelikten und Antragsdelikten. Bei Offizialdelikten wird der Täter oder die Täterin von Amtes wegen verfolgt; bei Antragsdelikten werden die Strafverfolgungsbehörden nur tätig, wenn ein gültiger Strafantrag eingereicht wurde. Offizialdelikte (Mord, Erpressung, Geldfälschung usw.) sind meist schwerwiegender als Antragsdelikte (Sachbeschädigung, Beschimpfung, Hausfriedensbruch usw.).

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