Konsumentinnen und Konsumenten sind im Zusammenhang mit Lebensmitteln auf einen wirksamen Gesundheits- und Täuschungsschutz angewiesen. Auf Bundesebene beschäftigen sich in erster Linie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) mit der Lebensmittelsicherheit.
Lebensmittelsicherheit im Inland
Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, werden kontrolliert. Analysiert werden nicht nur die Lebensmittel selbst, sondern auch der Umgang mit Lebensmitteln, die Sauberkeit der Einrichtungen, der Zustand der Gebäude usw. Dafür zuständig sind die kantonalen Laboratorien und Veterinärdienste.
Lebensmittelkontrolle an der Grenze
Die Lebensmittelkontrollen an der Grenze werden durch das BAG in Zusammenarbeit mit dem BVET durchgeführt. Das BAG und das BVET können unter Umständen Einfuhrverbote erlassen.
BAG - Lebensmittelsicherheit
Bewilligungen für neue Lebensmittel
Für das Inverkehrbringen gewisser neuer Lebensmittel (genveränderte Lebensmittel, Ergänzungsnahrung, Kindernahrung, usw.) braucht es Bewilligungen. Das BAG ist für die Bewilligungen und die vorgängige Prüfungen zuständig.
foodinfo.ch
Auf www.foodinfo.ch findet sich viel Wissenswertes: Produkteinformationen, Detailinformationen sowie Stellungnahmen des BAG zu verschiedenen Lebensmitteln können eingesehen werden.
Kantonales Labor Basel-Landschaft
Das Kantonale Laboratorium wacht über die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten und schützt sie vor Täuschung. Es sorgt dafür, dass die Eidgenössischen und Kantonalen Gesetze in den folgenden Bereichen eingehalten werden:
- Lebensmittel und Genussmittel (Alkohol und Tabakwaren)
- Gebrauchsgegenstände (Objekte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Kosmetika, Textilien, Spielzeuge)
- Trinkwasser und Badewasser
- Radonbelastung in Gebäuden
Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen im Kanton Basel-Landschaft
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