Gemeinde Allschwil

Arbeitnehmerschutz

Arbeitnehmerschutz
Arbeit
Arbeitsgesetz - Allgemeine Informationen
-

Das Arbeitsgesetz hat zum Ziel, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind, zu schützen. Einerseits enthält es Vorschriften über den allgemeinen Gesundheitsschutz, anderseits Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeiten.

Die Grundlage des Arbeitnehmerschutzes ist das Arbeitsgesetz (ArG), das aus zwei Hauptteilen besteht: Der eine enthält die Regelungen über die Arbeits- und Ruhezeiten, der andere Teil diejenigen über den Gesundheitsschutz. Fünf Verordnungen vervollständigen dieses Gesetz.

Im Arbeitsgesetz werden besonders die Arbeitszeit (wöchentliche Höchstarbeitszeiten, Überzeit, Ruhezeiten und Pausen), Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Schichtarbeit und ununterbrochener Betrieb, Sonderschutz für Jugendliche, Schwangere und Mütter, industrielle Betriebe sowie der Gesundheitsschutz ganz allgemein festgelegt.

Rechtliche Grundlagen

© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».


Impressum. Datenschutz. Nutzungsbedingungen. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.