Die Haupttätigkeit einer Friedensrichterin oder eines Friedensrichters besteht in der Herbeiführung des Rechtsfriedens zwischen zerstrittenen Parteien. Grundsätzlich nehmen alle Zivilprozesse, d.h. Klagen auf Forderungen, Schadenersatz, Nachbarrecht etc. (und auch Ehrverletzungsprozesse) ihren Anfang beim Friedensrichteramt am Wohnsitz der beklagten Partei.
Ausnahmen davon sind u.a. Klagen auf Ehescheidung, Streitigkeiten aus Arbeitsrecht und Streitigkeiten in Mietangelegenheiten. In allen Fällen besteht die primäre Aufgabe der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters darin, auf eine gütliche Verständigung der Parteien hinzuwirken. In vielen Fällen kommt es vor dem Friedensrichteramt zu einer Einigung zwischen den Parteien. Andernfalls erlassen die Friedensrichterinnen und Friedensrichter ein Urteil, falls der streitige Betrag CHF 2000.00 nicht übersteigt. In allen weiteren Fällen steht es der klagenden Partei offen, ihren Rechtsanspruch vor dem zuständigen Gericht weiterzuverfolgen. Bei den strafrechtlichen Ehrverletzungsklagen ist eine Anzeige direkt bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Friedensrichter Allschwil – Schönenbuch
Winter Jean-Jacques
Parkallee 61, 4123 Allschwil
+41 61 302 64 26
E-Mail
Meyer Beat
Strengigartenweg 5A, 4123 Allschwil
+41 61 481 91 52 Privat
+41 61 552 51 82 Geschäft
E-Mail