Gemeinde Allschwil

Gebührenordnung Zufahrtsbewilligungen

Gebührenordnung Zufahrtsbewilligungen
Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

 

 CHF
Pflanzland- bzw. Schrebergärten 
Zufahrtsbewilligung mit einer Laufzeit von fünf Jahren20.00
(Die Bewilligung für das zweite und jedes weitere Fahrzeug kann von einem Bedürfnisnachweis abhängig gemacht werden)
Geltungsbereich Pflanzland: 
Herzogenmatten / Lange Aegerten / Strengi 
Generell Gärten / Pflanzland im Landwirtschaftsgebiet 
Keine Gebühr: 
Gärten beim Reservoir / Gärten Lörzbachmühle (eigene Parkplätze) 

 

Schiessanlage Mühlerain

 CHF
Zufahrtsbewilligung mit einer Laufzeit von fünf Jahren für20.00

 

Mühlebachtal und Lörztal

 CHF
Zufahrtsbewilligung mit einer Laufzeit von fünf Jahren für Angehörige der Fischerreigesellschaft20.00
Zufahrtsbewilligung zur Plumpi, Feuerstelle Wasserturm etc.p/Tag 20.00

 

Zuständiger Bereich: Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2024
Erfolgte Revisionen:
1) Gemeinderatsbeschluss 403 vom 08. November 2023

Meyer Andreas

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