Gemeinde Allschwil

Gebührenordnung Werkhof (Regiebetriebe)

Gebührenordnung Werkhof (Regiebetriebe)
Tiefbauprojekte

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

 

 CHF
Verrechnungslöhne pro Std.80.00
Strassenreinigungsmaschine230.00 / h
exkl. MWST
Allrad-Fahrzeug, bis 3.5 t130.00 / h
exkl. MWST
Lieferwagen, bis 3.5 t150.00 / h
exkl. MWST
Lastwagen, bis 7.8 t150.00 / h
exkl. MWST
Radlader, bis 6 t / 50 kW165.00 / h
exkl. MWST
Vibro-Glattwalzen, bis 2 t140.00 / h
exkl. MWST

 

Zuständiger Bereich: Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2007
Erfolgte Revisionen:
Gemeinderatsbeschluss 888.06 vom 06.12.2006; in Kraft per 01.01.2007
1) Gemeinderatesbeschluss 545.10; in Kraft per 01.01.2011

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