Gemeinde Allschwil

Gebührenordnung Verkehrssignale / Absperrgiter / Abfallfässer (Ausleihungen)

Gebührenordnung Verkehrssignale / Absperrgiter / Abfallfässer (Ausleihungen)
Tiefbauprojekte

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

 

 CHF
Vauban-Gitter; pro Einheit

2) 10.00
 

Parkhüte, 2 Stück (Depot CHF 50.00)

2) 20.00
 

Verkehrssignale inkl. Ständer und Sockel pro Einheit (Depot CHF 50.00)

2) 10.00
 

Abfallfass mit 200-Liter Abfallsack (bei grösseren Outdooranlässen) 1)

2) 16.00
 

 

Zuständiger Bereich: Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2003
Erfolgte Revisionen:
1) Gemeinderatsbeschluss 545.10; in Kraft per 1.1.2011
2) Gemeinderatsbeschluss 398.2014; in Kraft per 1.1.2015

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