Gemeinde Allschwil

Gebührenordnung Wohnungsabnahmen

Gebührenordnung Wohnungsabnahmen
Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

 CHF
Wohnungsabnahme pauschal200.00


Zuständiger Bereich: Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2007
Erfolgte Revisionen:
Gemeinderatsbeschluss 625.02 vom 04.09.2002, in Kraft per 01.01.2003
Gemeinderatsbeschluss 679.03 vom 05.11.2003, in Kraft per 01.01.2004
Gemeinderatsbeschluss 888.06 vom 07.12.2006; in Kraft per 01.01.2007
Gemeinderatsbeschluss 715.08 vom 10.12.2008; in Kraft per 01.01.2009 

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