Gemeinde Allschwil

Gebührenordnung Geschirrmobil, Vermietung

Gebührenordnung Geschirrmobil, Vermietung
Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

 

 CHF
Für Anlässe in Allschwil von Allschwiler Schulen (inkl. Transport durch Gemeinde)
a) Pauschale pro Anlasskeine
b) Kautionkeine
c) Endreinigungnach Aufwand
Für Anlässe in Allschwil von Organisatoren, die der IG Allschwiler Vereine angeschlossen sind (inkl. Transport durch Gemeinde)
a) Pauschale pro Anlass300.00
b) Kaution500.00
c) Endreinigungnach Aufwand
Für alle anderen Anlässe (Transport durch die Mietpartei)
a) Pauschale pro Anlass500.00
b) Kaution500.00
c) Endreinigungnach Aufwand
Ausleihung von Geschirr und Besteck ohne gleichzeitiges Mieten des Geschirrmobils; pro Anlass
- Essteller, Gabel, Messer; pro Einheit à je 48 Stück10.00
- Dessertteller; pro Einheit à je 48 Stück10.00
- Suppenschale, Löffel; pro Einheit à je 48 Stück10.00
- Kaffeetasse, Untertasse, Löffel; pro Einheit à je 48 Stück10.00
- Universalgläser (1.45 dl, Fassform); pro Einheit à je 40 Stück10.00
- Universalgläser (2 dl, geeicht); pro Einheit à je 24 Stück10.00
- Depot pro Einheit20.00

 

Zuständiger Bereich: Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2003
Erfolgte Revisionen:

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