Geschäft 4348 / A / B / 4377 / A / B / Beitragsreglement nach 2. Lesung / Beitragsverordnung / Vernehmlassungsbericht / Ergänzungsbericht KKS nach 1. Lesung
Der Bericht des Gemeinderates vom 26.1.2022, sowie der Bericht der Kommission für Kultur und Soziales, vom 29.8.2022 und 28.10.2022, betreffend Beantwortung der Motion Reglement Unterstützungsbeiträge im Bereich Kultur, Jugend und Sport und Beantwortung des Postulats Support für Gemeinschaftsbildung (in der Zivilgesellschaft) werden beraten und es werden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Einwohnerrat genehmigt mit 31 Ja und 4 Nein das Beitragsreglement der Gemeinde Allschwil.
2. Die Motion von Patrick Kneubühler, SVP-Fraktion, und Etienne Winter, SP-Fraktion, betreffend «Reglement Unterstützungsbeiträge im Bereich Kultur, Jugend und Sport», Geschäft 4377, wird einstimmig als erledigt abgeschrieben.
3. Das Postulat von Ueli Keller, EVP/GLP/Grüne-Fraktion, betreffend «Support für Gemeinschaftsbildung (in der Zivilgesellschaft)», Geschäft 4348, wird mit 18 Ja und 14 Nein bei 3 Enthaltungen als erledigt abgeschrieben.
4. Der Einwohnerrat empfiehlt mit 34 Ja und 1 Nein dem Gemeinderat nach 3 Jahren zu evaluieren, ob die Beiträge je Mitglied und der Sockelbeitrag die gewünschte Wirkung erzielen und ob die Überbrückungsregelung beansprucht wurde.
In der Schlussabstimmung wird das Geschäft 4377/A/B und 4348/A/B mit 33 Ja und 1 Nein bei einer Enthaltung als Ganzes erledigt abgeschrieben.
Geschäft 4588 / A / 4213 / A / B / Reglement / Synopse / Verordnung
Der Bericht des Gemeinderates vom 17.8.2022, sowie der Bericht der Kommission für Sicherheit und Dienste, vom 1.11.2022, betreffend Teilrevision Personal- und Besoldungsreglement sowie Beantwortung Motion von Matthias Häuptli und Jérôme Mollat, GLP, betreffend Transparenz im Stellenplan wird in erster Lesung behandelt. Die erste Lesung wird aus zeitlichen Gründen unterbrochen und an der nächsten Sitzung weitergeführt.
Gemäss § 121 des Gemeindegesetzes unterliegt der Beschluss Geschäft 4377/4348/A/B dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 19. Dezember 2022, 24.00 Uhr ab.
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