Gemeinde Allschwil

Postulat betreffend Partizipationsverfahren in gemeinderätlichen Berichten, ER-Geschäft 4552


Bei Projekten, bei welchen ein Partizipationsverfahren mit Nutzern oder weiteren öffentlichen Gruppen stattfindet, sollen im Bericht zum Projekt jeweils Fragen hinsichtlich der Umsetzung von Nutzervorschlägen beantwortet werden. Anfang 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dass neu die Leitbildmassnahme «Partizipative Vorgehensweise: Einen Leitfaden für die partizipative Vorgehensweise unter Einbezug der Bevölkerung bei Bau- und Raumplanungsprojekten im Sinne einer Orientierungshilfe erarbeiten.» in den Massnahmenkatalog aufgenommen werden soll. Ziel dieser Leitbildmassnahme ist, dass für die partizipative Abwicklung von Projekten ein Leitfaden mit Checklisten und Beispielen im Sinne einer Orientierungshilfe vorliegt. Bekannt sind Grundbegriffe der Partizipation, Grundsätze und Voraussetzungen für einen partizipativen Prozess, Standards der Partizipation, Erfolgsfaktoren der Partizipation, Themen und Nicht-Themen der Partizipation, Stakeholder und Zielgruppen des Prozesses, Partizipation in verschiedenen Planungs- und Projektphasen, Abläufe, Stufen und Elemente des Partizipationsprozesses sowie Erfolgsfaktoren und Fallstricke. Die Umsetzung der Leitbildmassnahme wurde auf die Jahre 2023/2024 geplant. Das vorliegende Postulat soll mit der Erstellung des Leitfadens im Rahmen der oben genannten Leitbildmassnahme beantwortet werden.

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