Traktanden
1 Berichte des Gemeinderates und der Kommission für Verkehrs- und Planungsfragen
betreffend Mutation des Zonenplanes Landschaft Schaffung einer Naturschutzzone "Mühlebachtal", 2. Lesung Geschäft 3136 / A
2. Berichte des Gemeinderates und der Kommission für Verkehrs- und Planungsfragen betreffendGenehmigung der Quartierplanung "Ziegeleiareal", bestehend aus Quartierplan und Quartierplanreglement, 1. Lesung Geschäft 3202 / A
3. Bericht des Gemeinderates betreffend Postulat Mittagstisch: Verbesserung und Alternativen, Geschäft 3150A
4. Postulat der CVP/SVP-Fraktion betreffend Kampfhunde – Sicherheit in Allschwil, Geschäft 3254
5. Postulat von Bruno Steiger, SD-Fraktion, betreffend Erhaltung der 3 Poststellen in Allschwil, Geschäft 3268
Nach der Pause:
- INFO-FENSTER DES GEMEINDERATES
- FRAGESTUNDE
Beschlüsse
Geschäft 3136 / A
Der Teilrevision des Zonenreglementes Landschaft, bestehend aus der Ergänzung mit Paragraph 8, unter Berücksichtigung des Antrages der Verkehrs- und Planungskommission vom 14. Februar 2001, wird in 2. Lesung grossmehrheitlich zugestimmt.
Geschäft 3202 / A
Dem Quartierplan "Ziegeleiareal", bestehend aus den Quartierplänen mit den Nummern 1a, 1b, 2 und 3 wird mit folgenden Änderungen grossmehrheitlich zugestimmt:
1. Die Anbindung der Sammelstrasse an die Binningerstrasse erfolgt beim Knoten Binningerstrasse / Fabrikstrasse. Die Linienführung der Sammelstrasse ist gemäss dem Plan Jauslin + Stebler Ingenieure AG, Muttenz, vom 4.12.2000, 1122/5014/pläne auszuführen.
2. Zwischen der Binningerstrasse und der Ueberbauung, längs der Parzellengrenze West, wird ein Fuss- und Radweg mit einem Grünstreifen erstellt.
3. Die Fahrbahnbreite der Sammelstrasse beträgt 6.00 m, zuzüglich Trottoirs.
4. Der Quartierplanperimeter ist im Bereich der neuen Linienführung Sammelstrasse sowie Fuss- und Radweg / Grünstreifen anzupassen und zu erweitern.
Der Mutation des Teilzonenplanes "Siedlung Ziegeleien" wird grossmehrheitlich zugestimmt.
Die 1. Lesung des Quartierplanreglementes ist, unter Berücksichtigung der beiden Anträge der Verkehrs- und Planungskommission, abgeschlossen.
Gemäss § 121 Gemeindegesetz unterliegt der Beschluss des Geschäftes 3136/A dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist läuft am Montag, 2. April 2001, 24.00 Uhr, ab.
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