Grundlagen für die finanzielle Unterstützung von Vereinen, anderen Organisationen sowie Einzelpersonen bilden das Beitragsreglement (BeiR) vom 9. November 2022 und die Beitragsverordnung (BeiV) vom 28. Juni 2023. Der Gemeinderat hat Reglement und Verordnung per 1. Dezember 2023 in Kraft gesetzt.
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