Vereine, welche mit dem neuen Beitragsreglement einen massgeblich tieferen Beitrag als bisher erhalten, können während maximal 5 Jahren einen ergänzenden Überbrückungsbeitrag beantragen. Dieser muss spätestens innert 10 Tagen seit Zustellung der Verfügung über den jährlichen Unterstützungsbeitrag eingereicht werden.
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