30.03.2020
Aufgrund der ausserordentlichen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben Bund und Kanton Basel-Landschaft Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft angeordnet. Die Gemeinde Allschwil unternimmt in dieser für alle schwierigen Zeit ebenfalls alles, um ihre ortsansässigen Unternehmen wo immer möglich zu entlasten.
Der Bundesrat hat von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht und vorübergehend den Rechtsstillstand angeordnet. Auch der Kanton Basel-Landschaft hat im Bereich Mahnung und Inkasso Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft definiert. Der Gemeinderat Allschwil übernimmt von Bund und Kanton bereits getroffene Massnahmen und hat zur Unterstützung der in Allschwil ansässigen Unternehmen wirtschaftsfreundliche Entscheide getroffen, die zu einer Entlastung in schwierigen Zeiten beitragen
Reduktion der Verzugszinsen
Bis zum 19. April 2020 werden den Schuldnerinnen und Schuldnern keine Betreibungsurkunden zugestellt. Auf den Versand von Mahnungen wird bis Ende April 2020 verzichtet. Schuldnerinnen und Schuldner können ein Gesuch zur Stundung von Forderungen bis maximal drei Monate nach Fälligkeit einreichen. Zudem hat der Gemeinderat für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020 für alle Steuerzahler in Allschwil eine Reduktion der Verzugszinsen von derzeit 6.0 auf 0.0 Prozent beschlossen.
Für Fragen in Zusammenhang mit diesen wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen der Gemeinde Allschwil steht der Bereich Finanzen (Telefon 061 486 25 25) gerne zur Verfügung.
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