Gemeinde Allschwil

Winterzulagen für Ergänzungsleistungsbeziehende

17.10.2022

Folgende Punkte sind zu beachten:

1. Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen

  • Ergänzungsleistungsberechtigte AHV-/IV-Rentner
  • Vollständiges Anmeldeformular mit Antragsunterlagen innert Frist einreichen

2. Massgebliche Kriterien

  • Vermögensbegrenzung bzw. das Gesamtvermögen übersteigt nicht:
    Für Einzelpersonen CHF 30'000.00 – Achtung neue Vermögensgrenze. Vermögensbegrenzung bzw. das Gesamtvermögen übersteigt nicht: Für Ehepaare CHF 50'000.00 – Achtung neue Vermögensgrenze.
  • Liegenschaften zum Eigenbedarf bis Katasterwert CHF 75'000.00, ansonsten wird der Überschuss an das Vermögen angerechnet.
  • Keine Schulden bei der Gemeinde (Betreibungen oder Verlustscheine)

3. Gesuchsformular

Das Antragsformular ist am Empfangsschalter der SVA-Zweigstelle AHV/IV-EL) der Gemeinde Allschwil, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil, zu beziehen oder kann auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

4. Eingabefrist: 31. Oktober 2022

Zu spät eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt!

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