Gemeinde Allschwil

Winterzulagen für Ergänzungsleistungsbezüger 2024

14.10.2024

Winterzulagen

1. Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen

  • Ergänzungsleistungsberechtigte AHV-/IV Rentner
  • Das Gesuch wird nur bearbeitet, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt ist und alle Unterlagen mit dabei sind!!
  • Vollständiges Anmeldeformular mit Antragsunterlagen innert Frist

2. Massgebliche Kriterien

  • Vermögensbegrenzung, bzw. das Gesamtvermögen übersteigt nicht:
    Für Einzelpersonen CHF 30'000
    Für Ehepaare CHF 50’000
  • Liegenschaften zum Eigenbedarf bis Katasterwert CHF 75'000.00, ansonsten wird der Überschuss an das Vermögen angerechnet
  • Keine Schulden bei der Gemeinde (Betreibungen oder Verlustscheine)

3. Gesuchsformular

Das Antragsformular ist am Schalter im 1. Stock bei den Sozialen Diensten (AHV/IV-EL) der Gemeinde Allschwil, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil, zu beziehen, oder kann auf der Internetseite der Gemeinde heruntergeladen werden.


4. Eingabefrist: 31. Oktober 2024

Unvollständige oder zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden!

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