15.12.2014
Vergütungs- und Verzugszinsen 2015
Gemäss Gemeinderatsbeschluss wird auf Steuervorauszahlungen im Jahr 2015 ein Vergütungszins von 0,2 % pro rata gewährt.
Auf Steuerbeträgen, die erst nach dem Fälligkeitsdatum vom 31. Oktober bezahlt werden, ist ein Verzugszins von 6 % zu entrichten.
Einzahlungen können jederzeit unter Angabe von Name und Personen-ID auf das Postcheckkonto 40-1536-4 oder IBAN CH85 0900 0000 4000 1536 4 erfolgen.
Wir danken allen Steuerzahlerinnen und -zahlern, die von der Möglichkeit der Vorauszahlung Gebrauch machen.
GEMEINDEVERWALTUNG
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