04.09.2023
Die Einwohnergemeinde Allschwil schreibt das folgende Jagdrevier für die Periode vom 1. April 2024 – 31. März 2032 zur Verpachtung aus: Gemeinde Allschwil (ganze Gemeinde)
Die Voraussetzungen zur Verpachtung sind dem seit 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Wild-tier- und Jagdgesetz (WJG, SGS 520) zu entnehmen.
Interessierte Jagdgesellschaften können Ihre Bewerbung bis spätestens am 15. Oktober 2023 an folgende Adresse einreichen:
Bau – Raumplanung – Umwelt
Abteilung Entwickeln Planen Bauen
Baslerstrasse 111
4123 Allschwil
Die Einwohnergemeinde regelt das Verfahren.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt
© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».