16.10.2023
Gestützt auf § 9 Abs. 1 des Ruhetaggesetzes finden im Kanton Basel-Landschaft die bewilligungsfreien Adventsverkäufe in den Gemeinden grundsätzlich am 2. und 4. Adventssonntag statt. In diesem Jahr fällt der 4. Adventssonntag auf den 24. Dezember; Heiligabend ist zwar kein gesetzlicher Feiertag, doch gemäss Verfassung schützenswert, da der Familie und dem Zusammensein in der Familie im Zeitalter des Konsums ein hoher Stellenwert beigemessen werden soll. Aus diesen Gründen hat der Kanton Basel-Landschaft den Gemeinden empfohlen, in diesem Jahr anstelle des 24. Dezembers den 17. Dezember (3. Advent) als verkaufsoffenen Sonntag zu bestimmen.
Gestützt auf diese Empfehlung und diverse Rückmeldungen aus dem lokalen Gewerbe aufgrund einer Umfrage der Gemeinde hat der Gemeinderat Allschwil entschieden, den 2. verkaufsoffenen Sonntag vom 4. auf den 3. Advent vorzuverschieben. Somit finden im Dezember 2023 die verkaufsoffenen Sonntage in Allschwil am 2. (10. Dezember) und 3. Advent (17. Dezember) statt.
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