12.12.2016
Vergütungs- und Verzugszinsen für das Jahr 2017
Gemäss Gemeinderatsbeschluss wird auf Steuervorauszahlungen im Jahr 2017 ein Vergütungszins von 0,2% pro rata gewährt.
Auf Steuerbeträgen, die erst nach dem Fälligkeitsdatum vom 31. Oktober bezahlt werden, ist ein Verzugszins von 6,0% zu entrichten.
Einzahlungen können jederzeit auf Postcheckkonto 40-1536-4 erfolgen.
Wir danken allen Steuerzahlerinnen und -zahlern, die von der Möglichkeit der Vorauszahlung Gebrauch machen und dadurch mithelfen, dass die Gemeinde ihre laufenden Verpflichtungen prompt erfüllen kann.
GEMEINDEVERWALTUNG
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