Gemeinde Allschwil

Urteilsunfähigkeit bei Demenz – Vertretungsrechte und Vorsorgeauftrag

26.11.2024

Mit dem öffentlichen Vortrag «Wer unterstützt und vertritt mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann», hat die Fachstelle Alter und Gesundheit ABS in Zusammenarbeit mit der KESB Leimental auf die Bedeutung der Vorsorgemöglichkeiten im Falle einer späteren Urteilsun-fähigkeit z.B. bei Demenz aufmerksam gemacht.

Über 60 Interessierte haben am 19. November im Alterszentrum Am Bachgraben am Vortrag von Nicolas Scheibler, Behördenmitglied KESB Leimental, teilgenommen. In seinem Referat informier-te Nicolas Scheibler über die gesetzlichen Regelungen bei einer Urteilsunfähigkeit, dem Vorgehen, wenn keine ausdrücklichen Regelungen getroffen wurde und ging auf die Unterschiede von Ehe-gattenvertretung, Patientenverfügung, Vollmachten und Vorsorgeauftrag ein.

Die Zusammenfassung des Referates ist auf der Webseite der Fachstelle Alter und Gesundheit ABS aufgeschaltet unter www.alterundgesundheit-abs.ch

Fachstelle Alter und Gesundheit ABS
Binningerstrasse 95
4123 Allschwil

T 061 575 21 00
info(at)fag-abs.ch
www.alterundgesundheit-abs.ch

Referat

Foto: Referent Nicolas Scheibler, KESB Leimental

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