10.01.2014
Die Geschäftsprüfungskommission der Einwohnergemeinde Allschwil gibt bekannt, dass Nicole Nüssli-Kaiser (FDP) in stiller Wahl für die Legislaturperiode vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2016 als Gemeindepräsidentin gewählt wurde. Bis zum Stichtag am 23. Dezember 2013 war lediglich eine Kandidatur eingegangen - jene der FDP Allschwil-Schönenbuch. Die Prüfung des Wahlvorschlages durch die Gemeindeverwaltung hat ergeben, dass dieser die Voraussetzungen von § 33 Abs. 3-5 sowie § 33a GpR (Gesetz über die politischen Rechte) erfüllt und dass die Vorgeschlagene mit der Kandidatur einverstanden ist. Somit ist die Stille Wahl zustande gekommen.
Die Geschäftsprüfungskommission der Einwohnergemeinde Allschwil gibt bekannt, dass Nicole Nüssli-Kaiser (FDP) in stiller Wahl für die Legislaturperiode vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2016 als Gemeindepräsidentin gewählt wurde. Bis zum Stichtag am 23. Dezember 2013 war lediglich eine Kandidatur eingegangen - jene der FDP Allschwil-Schönenbuch. Die Prüfung des Wahlvorschlages durch die Gemeindeverwaltung hat ergeben, dass dieser die Voraussetzungen von § 33 Abs. 3-5 sowie § 33a GpR (Gesetz über die politischen Rechte) erfüllt und dass die Vorgeschlagene mit der Kandidatur einverstanden ist. Somit ist die Stille Wahl zustande gekommen.
BESCHWERDEN
Allfällige Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen Unregelmässigkeiten sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am 3. Tag nach der Veröffentlichung im Allschwiler Wochenblatt, dem Regierungsrat einzureichen.
In der Beschwerdebegründung ist glaubhaft zu machen, dass die geltend gemachten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Ergebnis wesentlich zu beeinflussen.
Jean-Claude Bourgnon, Präsident der Geschäftsprüfungskommission
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