10.06.2024
Der Gemeinderat Allschwil stellt drei Vertretungen in den Stiftungsrat der Stiftung für sozialen Wohnungsbau Allschwil. Ein Mitglied delegiert der Gemeinderat aus seinen Reihen, die weiteren Sitze werden öffentlich ausgeschrieben.
Die neue Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2024 und dauert bis am 30.06.2028. Wenn Sie an einer Mitarbeit als Stiftungsrätin/Stiftungsrat interessiert sind, können Sie sich für die Wahl zur Verfügung stellen. Es besteht keine Verpflichtung, dass Sie in Allschwil Wohnsitz haben.
Stiftung für den sozialen Wohnungsbau
Die Stiftung für den sozialen Wohnungsbau bezweckt die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Allschwil durch die Beschaffung von gesunden und billigen Wohnungen. Die Wohnungen sollen an Familien mit kleinem Einkommen und Vermögen vermietet werden. Die Stiftung verwaltet insgesamt 62 Wohnungen.
Die Aufgaben des Stiftungsrates bestehen dabei primär in der strategischen Führung sowie der Unterstützung und Beaufsichtigung der Verwaltung.
In den Stiftungsrat kann grundsätzlich jede handlungsfähige Person delegiert werden. Vorzugsweise sollte die delegierte Person aber aufgrund ihrer beruflichen oder ausserberuflichen Kenntnisse und Erfahrungen ein Fachwissen mitbringen, das im Stiftungsrat nutzbringend eingebracht werden kann – so etwa in den Bereichen Immobilienverwaltung, Betriebswirtschaft, Finanzen, Recht oder Sozialarbeit.
Interessierte richten ihre Kandidatur mit Motivationsschreiben und Lebenslauf bitte bis am 24. Juni 2024 an das Sekretariat des Gemeinderates, thomas.schwager(at)allschwil.bl.ch.
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Ausschreibung Stiftungsrat
4123 Allschwil
Wir freuen uns auf Ihre Wahlbewerbung.
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