Gemeinde Allschwil

Stiftungsräte gesucht

15.06.2020

Der Gemeinderat ist aufgrund von statutarischen Regelungen oder Leistungsvereinbarungen verpflichtet, in diversen Institutionen, Stiftungen, Organisationen, Behörden, Kommissionen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen Delegierte abzustellen. Diese Delegationen werden im Rahmen der Konstituierung des Gemeinderates für jeweils eine neue Legislatur von vier Jahren bestimmt. An seiner konstituierenden Sitzung am 27. Mai 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, jeweils nur ein Mitglied aus seinen Reihen zu delegieren und – falls nötig – die weiteren Sitze zu delegieren. Dazu werden die Allschwiler politischen Parteien und die Öffentlichkeit angefragt.

Für die am 1. Juli 2020 beginnende Legislatur 2020-2024 sucht der Gemeinderat für die Stiftung Tagesheime Allschwil und die Stiftung für sozialen Wohnungsbau Allschwil je zwei Stiftungsräte.

Stiftung Tagesheime Allschwil
Ziel der Stiftung Tagesheime Allschwil ist die Errichtung und der Betrieb von Tagesheimen in Allschwil. Die Tagesheime Baslerstrasse, Bruckerhaus und Langmatten dienen der Betreuung von Kindern, die infolge Erwerbstätigkeit beider bzw. des alleinerziehenden Erziehungsberechtigten tagsüber nicht in der Familiengemeinschaft betreut werden können.
In den Stiftungsrat kann grundsätzlich jede handlungsfähige Person delegiert werden. Es besteht keine Verpflichtung, dass diese Person in Allschwil Wohnsitz hat.
Der Stiftungsrat ist für die strategische Führung der Stiftung verantwortlich. Als Stiftungsrätin oder Stiftungsrat sollte sich zur Verfügung stellen, wer vorzugsweise aus Beruf, Hobby oder ehrenamtlicher Tätigkeit ein Fachwissen oder Erfahrung in einem oder mehreren der folgenden Fachgebiete hat:

  • Professionelle Kinderbetreuung
  • Betrieb eines Tagesheimes
  • Betriebswirtschaft, Marketing, Fund Raising, Personalarbeit, Immobilienbewirtschaftung, Controlling, Recht, Öffentlichkeitsarbeit oder einem anderen Fachgebiet, welches für den Stiftungsrat nutzbringend sein kann.


Mehr zur Stiftung Tagesheime unter www.tagesheime-allschwil.ch

Stiftung für den sozialen Wohnungsbau
Die Stiftung für den sozialen Wohnungsbau bezweckt die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Allschwil durch die Beschaffung von gesunden und billigen Wohnungen. Die Wohnungen sollen an Familien mit kleinem Einkommen und Vermögen vermietet werden. Die Stiftung verwaltet insgesamt 62 Wohnungen.
Die Aufgaben des Stiftungsrates bestehen dabei primär in der strategischen Führung sowie der Unterstützung und Beaufsichtigung der Verwaltung.
In den Stiftungsrat kann grundsätzlich jede handlungsfähige Person delegiert werden. Es besteht keine Wohnsitzpflicht in Allschwil und sie muss auch nicht der Organisation angehören, von der sie delegiert ist. Vorzugsweise sollte die delegierte Person aber aufgrund ihrer beruflichen oder ausserberuflichen Kenntnisse und Erfahrungen ein Fachwissen mitbringen, das im Stiftungsrat nutzbringend eingebracht werden kann – so etwa in den Bereichen Immobilienverwaltung, Betriebswirtschaft, Finanzen, Recht oder Sozialarbeit.

Interessierte richten ihre Kandidatur (mit Ihren persönlichen Daten wie Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Beruf bzw. berufliche Tätigkeit sowie Ihre kurze Beweggründe für die Wahlbewerbung) bis am 22. Juni 2020 an:

Gemeinderat
Ausschreibung Stiftungsräte
Baslerstrasse 111
4123 Allschwil

© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».


Impressum. Datenschutz. Nutzungsbedingungen. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.