09.12.2021
Nachrücken
Die Gemeindeverwaltung erklärt anstelle von Beatrice Stierli (CVP) Herr Stephan Wolf als Nachrückenden und somit als neues Mitglied des Einwohnerrats per 1. Januar 2022 bis zum Rest der laufenden Legislaturperiode (30. Juni 2024) als gewählt (vgl. § 44 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte, GpR, SGS 120). Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit der Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (vgl. § 83 GpR).
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