07.02.2017
Naturgefahrenkarte
Die Nutzungsplanung "Naturgefahrenkarte" wird sistiert. Nach Eintreten der Rechtskraft des Gesetzes über die Brand- und Elementarschadenprävention (BEPG) sowie der Änderungen im Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) durch den Regierungsrat Basel-Landschaft wird die Nutzungsplanung "Naturgefahren" der Gemeinde Allschwil neu beurteilt.
Zur gegebenen Zeit wird der Gemeinderat neu entscheiden, ob das öffentliche Mitwirkungsverfahren wiederholt oder auf eine Implementierung der Naturgefahrenkarte in die Nutzungsplanung zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden kann.
Gemeinderat Allschwil
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