13.05.2019
Damit Ihre Steuererklärung korrekt erfasst werden kann, reichen Sie bitte das Steuererklärungsformular mit Ihren gesamten Unterlagen ein.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Aktuelles aus der Steuerverwaltung
Versand der Steuererklärungsformulare 2018
Anfang Februar 2019 erhalten alle Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungsformulare für das Jahr 2018. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mitsamt Beilagen bis am 31. März 2019 (Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis am 30. Juni 2019 (Selbständigerwerbende) bei der zuständigen Veranlagungsbehörde einzureichen.
Fristerstreckung online beantragen
Es wird automatisch eine stillschweigende Frist von 2 Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Eine darüberhinausgehende Frist kann einfach und bequem unter www.steuern.bl.ch online beantragt werden.
Wohneigentumsbesteuerung
Das Liegenschaftsblatt «Angaben für die Steuerklärung – Liegenschaftswerte im Kanton Basel-Landschaft» wird auch für das Steuerjahr 2018 verschickt. Darin sind die mit Annahme des Gegenvorschlags des Landrats zur zurückgezogenen Gesetzesinitiative «Für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten» beschlossenen Änderungen bereits enthalten. Diese gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2018. Weitere Informationen enthält das Begleitschreiben zum Liegenschaftsblatt.
Neuerung bei der Umbuchungspraxis
Die Steuerverwaltung führt mit dem ersten ordentlichen Rechnungslauf per Ende Januar 2019 eine bedeutende Neuerung ein: Ab diesem Zeitpunkt werden keine automatischen Umbuchungen von definitiven Guthaben zwischen Konten der Staats- bzw. Gemeindesteuer und der direkten Bundessteuer – und umgekehrt – mehr vorgenommen. Weiterhin automatisch umgebucht werden definitive Guthaben innerhalb der gleichen Sachgebiete. Unter www.steuern.bl.ch, Aktuelles aus der Steuerverwaltung, finden Sie dazu weitere Informationen. Die Vorausrechnungen, welche Anfang Januar 2019 verschickt werden, sind von dieser Anpassung normalerweise noch nicht betroffen.
Steuererklärung einfach und bequem mit EasyTax am PC ausfüllen
Download www.easytax.bl.ch, Link «Downloads/Support»
Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2018 steht das Programm «EasyTax 2018» ab Anfang Februar 2019 zum Herunterladen bereit.
Bei Problemen zur Anwendung von Easy-Tax wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline. Die Steuerabteilung Allschwil leistet keinen Support.
sytxblch (ganzjährig)
Hotline 061 552 66 00 (Feb - April)
www.easytax.bl.ch
CD
Die meisten Steuerpflichtigen nutzen die Möglichkeit, das Easy-Tax-Programm direkt von der Website herunterzuladen. Die Nachfrage nach CDs hat in den letzten Jahren markant abgenommen. Aufgrund des geringen Bedarfs stellt die Steuerverwaltung CDs neu selbst her. Die CD kann per Post bei folgender Adresse bestellt werden:
Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
EasyTax (Support)
Rheinstrasse 33
4410 Liestal
Bitte legen Sie ein an sich selbst adressiertes und frankiertes Rückkuvert bei! Die bestellten CDs werden ab Anfang März 2019 der Post zum Versand übergeben.
Steuerfreie Lottogewinne bis CHF 1 Mio.
Das neue Geldspielgesetz des Bundes ist nach seiner Annahme in der Volksabstimmung nahezu lautlos per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt worden – mit direkt anwendbaren Bestimmungen im DBG und StHG, also für alle Kantone per 1. Januar 2019. Dies betrifft auch den Kanton Basel-Landschaft, der sein Steuergesetz noch entsprechend anpassen muss. Insbesondere Lottogewinne bis zu einer Million Franken pro Treffer sind neu ab 2019 einkommensteuerfrei (= Freibetrag). Erst ein darüber liegender Betrag würde besteuert. Dazu ein Beispiel: Lottogewinn CHF 1,5 Mio. = nur CHF 500‘000 werden als Einkommen besteuert. Von diesen CHF 500‘000 können dann noch max. CHF 5‘000 als Einsatzkosten abgezogen werden.
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