Gemeinde Allschwil

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern: Abstimmungstermin Mai 2022

14.02.2022

Wie bei jeder Abstimmung vergibt die Gemeinde Allschwil unentgeltlich ihre gemeindeeigenen Plakatständer zum Zweck der politischen Werbung respektive der Abstimmungsempfehlung zu einer der genannten Abstimmungsvorlagen.

Am 15. Mai 2022 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

Eidgenössische Vorlagen:

1. Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz)

2. Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und ZeIlen (Transplantationsgesetz)

3. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/16 24 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands).

Die eidgenössischen Vorlagen kommen nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande gekommen ist. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Bundeskanzlei wird über das Zustandekommen der Referenden informieren, sobald die nachträglichen Stimmrechtsbescheinigungen gemäss Covid-Verordnung durch die Gemeinden erfolgt sind.

Kantonale Vorlagen:

4. Änderung der Kantonsverfassung betreffend Anpassung der Bestimmungen über die Ombudsperson.

5. Teilrevision des Sozialhilfegesetzes betreffend «Anreize stärken – Arbeitsintegration fördern»

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Berechtigt zur Nutzung sind folgende Zielgruppen:

  • Parteien, die im Allschwiler Einwohnerrat vertreten sind.
  • Initiativ- und/oder Referendumskomitees zu einer der zur Abstimmung gelangenden Vorlagen
  • Andere Gruppierungen, sofern diese eine Anspruchsberechtigung in Form von 15 Unterschriften durch Allschwiler Stimmberechtigte vorweisen können.

Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via beiliegenden Anmeldetalon (Word-Version hier herunterladen oder PDF-Version hier herunterladen) per E-Mail bis spätestens am 4. März 2022 an einwohnerdienste@allschwil.bl.ch zu richten.

Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und Gruppierungen sich am Plakataushang beteiligen. Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen werden anhand einer schriftlichen Bestätigung per Post rechtzeitig über ihr Kontingent und über die Lieferadresse für ihre Plakate informiert. Die Ständer stehen ab dem 5. April 2022 zur Verfügung. Es ist zu beachten, dass gemäss der Verordnung zum kommunalen Reklamereglement kein Versand von Abstimmungsempfehlungen durch die Gemeinde angeboten wird.

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