Gemeinde Allschwil

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern: Abstimmungstermin Februar 2025

07.11.2024

Wie bei jeder Abstimmung vergibt die Gemeinde Allschwil unentgeltlich ihre gemeindeeigenen Plakatständer zum Zweck der politischen Werbung respektive der Abstimmungsempfehlung zu einer der genannten Abstimmungsvorlagen.

Am 9. Februar 2025 werden folgende drei Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

Eidgenössische Abstimmung
Auf Beschluss des Bundesrats wird am 9. Februar 2025 folgende eidgenössischen Vorlage zur Abstimmung gelangen:

1. Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)».

Kantonale Abstimmungen
Am 9. Februar 2025 werden die folgenden kantonalen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

2. Einführung des kantonalen Doppelproporzes im Kanton Basel-Landschaft – Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (2024/378)

3. Formulierte Gesetzesinitiative «22.– Mindestlohn im Baselbiet» (2024/497)

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Berechtigt zur Nutzung sind folgende Zielgruppen:

  • Parteien, die im Allschwiler Einwohnerrat vertreten sind.
  • Initiativ- und/oder Referendumskomitees zu einer der zur Abstimmung gelangenden Vorlagen
  • Andere Gruppierungen, sofern diese eine Anspruchsberechtigung in Form von 15 Unterschriften durch Allschwiler Stimmberechtigte vorweisen können.

Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via beiliegenden Anmeldetalon (Word-Version hier herunterladen oder PDF-Version hier herunterladen) per E-Mail bis spätestens am 29. November 2024 an einwohnerdienste@allschwil.bl.ch zu richten.

Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und Gruppierungen sich am Plakataushang beteiligen. Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen werden anhand einer schriftlichen Bestätigung per Post rechtzeitig über ihr Kontingent informiert. Die Ständer stehen ab dem 7. Januar 2025 zur Verfügung.

Abteilung Einwohnerdienste

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