03.02.2025
Ab dem Steuerjahr 2024 wird der Prozess für die Einreichung von handschriftlich ausgefüllten Steuererklärungen bei den Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft vereinheitlicht.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den neuen Regelungen.
Elektronische Einreichung: der schnellste und direkteste Weg
Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung bereits mit E-Tax BL und der vollelektronischen Übermittlung einreichen, ändert sich nichts. Die elektronische Einreichung bleibt der schnellste und direkteste Weg, um Ihre Steuererklärung an die zuständige Stelle zu übermitteln.
Änderungen für Steuererklärungen in Papierform
Bei den Steuererklärungen, die handschriftlich ausgefüllt und bisher direkt bei der Gemeinde Allschwil eingereicht wurden, gibt es eine Änderung: Ab dem Steuerjahr 2024 müssen Steuererklärungen in Papierform an nachfolgende Adresse eingereicht werden:
Steuerverwaltung
Kanton Basel-Landschaft
Rheinstrasse 33
Postfach
4410 Liestal
Die neue Adresse ist bereits auf den Couverts aufgedruckt, sodass Sie diese direkt verwenden können.
Wichtiger Hinweis
Bitte reichen Sie Ihre Steuererklärung ausschliesslich an die auf den Couverts angegebene Adresse ein. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieses neuen Prozesses.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Abteilung Steuern
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