18.05.2020
Im Zuge der aktuellen Pandemie-Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung hat der Regierungsrat beschlossen, bei Baugesuchen die Pläne während der Auflagefrist im Internet zugänglich zu machen. Die Online-Publikation dieser Unterlagen ist vorerst nur mit der Zustimmung der Bauherrschaft und der Projektverfasser möglich, soll aber in Zukunft standardisiert angeboten werden.
Um den Bürgerinnen und Bürgern vermeidbare Behördengänge zu ersparen, können seit Donnerstag, 14. Mai 2020 die Pläne von im Amtsblatt publizierten Baugesuchen während der ordentlichen Auflagefrist im Internet eingesehen werden. Damit entfällt der Gang zur Gemeindeverwaltung und die Unterlagen stehen während der Auflage den interessierten Nachbarn und weiteren Personen unabhängig von den Öffnungszeiten der lokalen Verwaltung zur
Verfügung. Die Online-Planauflage von Baugesuchen ist über die Webseite des aktuellen Amtsblattes abrufbar.
Aus rechtlichen Gründen ist die Online-Publikation der Planunterlagen im Moment nur mit der Zustimmung der Bauherrschaft und der Projektverfasser möglich. Vorgesehen ist jedoch, dass diese Dienstleistung künftig standardisiert angeboten wird. Die Schaffung einer entsprechenden rechtlichen Grundlage ist zurzeit in Arbeit. Die Online-Auflage stellt eine Zusatzdienstleistung dar. Die übliche Auflage der Baugesuche in Papierform in den Gemeinden findet unter Beachtung der Hygieneempfehlungen des BAG nach wie vor statt.
Für Rückfragen:
Andreas Weis, Kantonaler Bauinspektor BUD, Telefon 061 552 55 81
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