Wichtige Tipps zur Parkraumbewirtschaftung / zum Jahreswechsel
05.11.2024
Schon in wenigen Monaten steht der Jahreswechsel an, weshalb die Gemeindepolizei frühzeitig auf die wichtigsten Punkte bezüglich Anwohnerparkkarten aufmerksam machen möchte.
- Parkkarten für das neue Jahr können grundsätzlich jederzeit (auch unter dem Jahr) online auf der Gemeindewebseite www.allschwil.ch beantragt werden.
- Anwohnerparkkarten müssen für jedes Jahr neu beantragt werden. Die Karten werden nicht automatisch verlängert!
- Beachten Sie beim Antrag, dass Sie bei Kartenanträgen für das kommende Jahr, das Startdatum 01.01.2025 auswählen.
- Beantragen Sie die Parkkarte für das neue Jahr frühzeitig, am besten noch im alten Jahr. Dies ist vor allem bei Ferienabwesenheiten über den Jahreswechsel wichtig (es können beide Karten im Fahrzeug deponiert werden).
- Die Parkkarte ist jeweils ein Kalenderjahr lang gültig (01.01.20XX – 31.12.20XX)
- Ab dem 01. Januar des neuen Jahres sind die Parkkarten aus dem Vorjahr ungültig und können nicht mehr verwendet werden!
- Anwohnerparkkarten sind beim Parkieren gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen (§3, Ziff. 1 Parkraumreglement).
- Anwohnerparkkarten werden nur als Jahreskarten ausgegeben und kosten auch unterjährig CHF 50.00. Eine Rückerstattung bei Rückgabe der Karte ist nicht vorgesehen (§12, Ziff. 5 Parkraumreglement).
- Parkkarten können online ausschliesslich mit Kreditkarte oder TWINT bezahlt werden.
- Nach Bezahlung können die Karten direkt zu Hause ausgedruckt werden (schwarz/weiss oder farbig).
- Speichern Sie das PDF (Anwohnerparkkarte) auf Ihrem Computer oder Handy ab. Bei Verlust oder Unleserlichkeit können Sie die Karte ganz einfach nochmals ausdrucken.
- Auch die Angestelltenparkkarten müssen fürs 2025 neu bei der Abteilung Sicherheit beantragt werden. Die Karten werden nicht automatisch verlängert oder erneuert.