17.05.2016
Gestützt auf eidgenössische und kantonale Erlasse sind die Gemeinden verpflichtet, Naturgefahrenkarten bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten zu beachten und in der Folge umzusetzen. Der regierungsrätliche Auftrag an die Gemeinden, die naturgefahrenspezifischen Anpassungen vorzunehmen und in die Nutzungsplanung zu überführen, liegt nun im Entwurf vor.
Ziel des Nutzungsplanes "Naturgefahrenkarte" ist die Erarbeitung von allgemein verbindlichen Bestimmungen in Bezug auf Naturgefahren (Überschwemmungen und Rutschungen) für zukünftige Neubauten und für grössere Änderungen bzw. Umbauten bei bestehenden Bauten im Siedlungsgebiet sowie das Aufzeigen von Schwachstellen und differenzierten Vorsorgemassnahmen.
Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes laden wir Sie ein, sich zum erwähnten Nutzungsplan "Naturgefahrenkarte" zu äussern. Es können Einwände erhoben und Vorschläge eingereicht werden. Die Eingaben sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten. Die Auflage über das öffentliche Mitwirkungsverfahren dauert vom 16. Mai 2016 bis am 31. Mai 2016 bei der Gemeindeverwaltung Allschwil, Hauptabteilung Hochbau-Raumplanung, Baslerstrasse 111, Zimmer Nr. 110, 1. OG, Allschwil.
Die Planungsdokumente finden Sie hier:
Nutzungsplan Naturgefahren
Plan Isolinien Fliesstiefenkarte
Planungsbericht
Plan Analyse Gefahrenpotential
Bericht Analyse Massnahmenvorschläge
Gemeinderat Allschwil
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