21.01.2019
Das eidgenössische Raumplanungsgesetz schreibt vor, dass erhebliche Vorteile für Arealei-gentümer durch Planungen angemessen ausgeglichen werden müssen: Die Gemeinden sollen an dieser Wertsteigerung beteiligt werden. Denn sie sind es, die in neue Schulen, in neue Spielplätze und Sportanlagen oder in Erholungszonen investieren müssen. Das am 10. Februar zur Abstimmung gelangende Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten (Mehrwertgesetz) sieht dies nun aber nicht vor. Stattdessen tragen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Kosten: Deshalb sagt der Gemeinderat Allschwil NEIN zum vorliegenden Mehrwertgesetz.
Bei Um- und Aufzonungen entstehen Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in den Gemeinden. Deshalb sollen Arealbesitzer einen Teil ihres Profits mit der üblichen Mehrwertabgabe an diese Kosten beisteuern. Völlig unverständlich will der Kanton Basel-Landschaft, anders als die meisten anderen Kantone, bei Um- und Aufzonungen die Gemeinden für ihre Aufwände nicht entschädigen. Noch schlimmer: Dieses Gesetz beschneidet die Gemeindeautonomie, denn es will den Gemeinden verbieten, eigenständig eine Mehrwertabgabe für Arealbesitzer auf Um- und Aufzonungen zu erheben. Einzig bei Sondernutzungen sollen Gemeinden einen Mehrwertausgleich verlangen dürfen. Die Gemeinden und die Steuerzahlenden sind die Geprellten. Denn sie bezahlen die erforderlichen Auf-wertungsmassnahmen, um auch bei dichterer Bebauung eine lebenswerte Gemeinde zu bleiben – werden dafür aber nicht entschädigt. Profiteur ist einzig der – oft nicht in der Gemeinde wohnhafte – Arealbesitzer, dessen Land dank staatlicher Planung über Nacht ein Mehrfaches an Wert gewinnt.
Worum geht es?
Das neue Raumplanungsgesetz des Bundes hat die haushälterische Nutzung des Bodens zum Ziel. Die bestehenden Bauzonen in den Gemeinden sollen stärker genutzt werden – allerdings so, dass die Lebensqualität der Bevölkerung erhalten bleibt. Wenn die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen einer höheren Arealnutzung zustimmen, gewinnt das Land an Wert und der Arealeigentümer profitiert vom Staat. Das eidgenössische Raumplanungsgesetz schreibt vor, dass solche Vorteile angemessen aus-geglichen werden müssen: Die Gemeinden sollen an dieser Wertsteigerung beteiligt werden. Denn sie sind es, die in raumplanerische Massnahmen zum Erhalt der Lebensqualität investieren müssen.
Das ist nicht gerecht
Dass bei Neueinzonungen von Landwirtschaftsland eine Mehrwertabgabe erhoben wird, aber bei Um- und Aufzonungen nicht, ist ungerecht. Denn in allen Fällen muss die Gemeinde Allschwil in die Infrastruktur und die Qualität des Lebensraumes investieren. Die Gemeinde soll hierfür die Arbeit haben, wird aber nicht entschädigt. Die Gemeinde wird damit geprellt. Die Kosten übernehmen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Auch das ist nicht gerecht.
Wir wollen Gerechtigkeit
Die Mehrwertabgabe gehört in die Kompetenz der Gemeinden, das heisst von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern. Jede Gemeinde hat andere Bedürfnisse, und die Stimmberechtigten wissen, was für ihre Gemeinde gut ist. Verdichtung braucht einen Ausgleich in Form von Investitionen in den Lebensraum und einen gerechten Ausgleich des Mehrwertes. Damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht die Geprellten sind.
Aus all diesen Gründen sagt auch Allschwil nein zum Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten (Mehrwertgesetz). Mehr Informationen auf www.mehrwertabgabe-nein.ch .
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