19.06.2017
Nachrücken
Die Gemeindeverwaltung erklärt anstelle von Nicolas Chapuis (SP) Frau Melina Schellenberg als Nachrückende und somit als neues Mitglied des Einwohnerrats per 1. Juli 2017 bis zum Rest der laufenden Legislaturperiode (30. Juni 2020) als gewählt. (vgl. § 44 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte, GpR, SGS 120). Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit der Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (vgl. § 83 GpR).
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