22.10.2018
Nachrücken
Die Gemeindeverwaltung erklärt anstelle von Rahel Balsiger Sonjic (FDP) Frau Astrid Kaiser als Nachrückende und somit als neues Mitglied des Einwohnerrats per 1. November 2018 bis zum Rest der laufenden Legislaturperiode (30. Juni 2020) als gewählt (vgl. § 44 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte, GpR, SGS 120). Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit der Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (vgl. § 83 GpR).
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