07.09.2015
Gemäss §7 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird folgende öffentliche Mitwirkung durchgeführt: Bau- und Strassenlinienplan sowie Mutation Strassennetzplan und Zonenplan Siedlung „Unter der Strengi“.
Die Baulandparzellen im Flurgebiet Unter der Strengi sollen überbaut werden. Der Bebauungsplan sieht die Verlegung der bestehenden Wegparzelle Arishofweg vor und ermöglicht dadurch die Anordnung von mehreren Einfamilienhäusern. Mit diesem Projekt ist eine gute Ausnutzung des Baulandes gewährleistet. Vorgängig wird eine Mutation des Strassennetzplanes und des Zonenplanes Siedlung sowie die Erstellung eines Bau- und Strassenlinienplanes erforderlich. Die neue Strasse wird mit dem Namen „Unter der Strengi“ bezeichnet.
Aus diesem Grund wird gemäss §7 des Raumplanungs- und Baugesetzes ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
Die Unterlagen können in der Zeit vom 11. September bis 9. Oktober 2015 bei der Gemeindeverwaltung Allschwil, Hauptabteilung Tiefbau/Umwelt, Baslerstrasse 111, 1. Stock, eingesehen werden. Stellungnahmen und Anregungen zum Bau- und Strassenlinienplan sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 9. Oktober 2015 schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag - Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und Montag / Mittwoch / Freitag 14.00 bis 17.00 Uhr.
Der Gemeinderat
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