26.10.2015
Marktkommission
nm. Gemäss Gemeindeordnung ist der Gemeinderat in der personellen Besetzung seiner Kommissionen frei. Dies bedeutet, dass die Mitglieder dieser Kommissionen nicht zwingend einer Partei angehören müssen. Als Wahlkriterien zählen Interesse am speziellen Aufgabengebiet und allfälliges persönliches oder berufliches Wissen und Fähigkeiten, sowie Verhandlungsgeschick, welche in ein solches Gremium eingebracht werden können.
Die Entschädigung der Kommissionsarbeit richtet sich nach den Bestimmungen des Reglements über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Nebenfunktionen vom 24. Mai 2000. Die Wahl in eine Kommission erfolgt durch den Gemeinderat auf die Dauer einer Amtsperiode von vier Jah¬ren. Ein Rücktritt ist jederzeit möglich. Wählbar sind stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner von Allschwil. Ein Anspruch auf eine Wahl besteht nicht.
Was macht die Marktkommission?
Mit wenigen Sitzungen plant und organisiert die Kommission in der Regel abends an Werktagen die Durchführung der jährlich stattfindenden Markttage (derzeit deren vier) im Dorfkern und am Lindenplatz. Bei der Arbeit in der Marktkommission wird insbesondere während den Markttagen, wo die Anwesenheit der Marktkommissionsmitglieder erforderlich ist, zugepackt. Dabei fallen administrative wie auch handwerkliche Arbeiten an.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wenn ja, dann bewerben Sie sich schriftlich um die Wahl für den Rest der Amtsperiode bis am 30.06.2016 in die Marktkommission. Wir benötigen von Ihnen die persönlichen Daten wie Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Beruf bzw. berufliche Tätigkeit. Schreiben Sie uns mit wenigen Sätzen Ihre Beweggründe für Ihre Wahlbewerbung.
Ihre Wahlbewerbung können Sie bis spätestens 30. Oktober 2015 (Poststempel) an folgende Adresse richten:
Gemeinderat
Postfach, Kennwort: Kommissionswahlen
4123 Allschwil
Wir freuen uns auf Ihre Wahlbewerbung.
Gemeinderat Allschwil
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