27.05.2024
Die sieben Mitglieder des Gemeinderates für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 wurden am 3. März 2024 gewählt. Die Erfolge der politischen Arbeit des Gemeinderates hängen auch massgeblich von der Tätigkeit der verschiedenen Kommissionen ab.
Gemäss Gemeindeordnung ist der Gemeinderat in der personellen Besetzung seiner Kommissionen frei. Das bedeutet, dass die Mitglieder dieser Kommissionen nicht zwingend einer Partei angehören müssen. Als Wahlkriterien zählen Interesse am speziellen Aufgabengebiet und allfälliges persönliches oder berufliches Wissen, welches in ein solches Gremium eingebracht werden kann.
Wenn Sie an einer solchen Mitarbeit interessiert sind, können Sie sich für die Wahl in eine dieser Kommissionen (siehe ‚Wer macht was’) zur Verfügung stellen.
Die Sitzungen dieser Kommissionen finden jeweils abends an Werktagen statt und dauern ein bis zwei Stunden. Die Anzahl der Sitzungen ist von den anfallenden Geschäften abhängig. An diesen Beratungen nehmen die zuständigen Gemeinderatsmitglieder sowie Vertretungen der Bereiche der Verwaltung teil.
Die Entschädigung der Kommissionsarbeit richtet sich nach den Bestimmungen des Reglements über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Nebenfunktionen vom 20. Februar 2019.
Die Wahl in eine Kommission erfolgt durch den Gemeinderat auf die Dauer einer Amtsperiode von vier Jahren. Ein Rücktritt ist jederzeit möglich. Ein Anspruch auf eine Wahl besteht nicht.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wenn dies der Fall ist, können Sie sich schriftlich um die Wahl in eine von Ihnen bevorzugte Kommission bewerben.
Wir benötigen von Ihnen die persönlichen Daten wie Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Beruf bzw. berufliche Tätigkeit. Legen Sie uns mit wenigen Sätzen Ihre Beweggründe für Ihre Wahlbewerbung dar.
Ihre Wahlbewerbung können Sie bis spätestens 10. Juni 2024 (Poststempel) an folgende Adresse richten:
Gemeinderat
Postfach
Kommissionswahlen
4123 Allschwil
Wir freuen uns auf Ihre Wahlbewerbung.
Gemeinderat Allschwil
Wer macht was?
Arbeitsgruppe Dorfkern
Die Arbeitsgruppe Dorfkern überprüft die gestalterische Qualität von Bauvorhaben (Baugesuche und Bauanfragen) im Teilzonenplan Dorfkern im Sinne des dazugehörenden Reglements und leitet daraus fachlich begründete Empfehlungen zuhanden des Bauausschusses, der Verwaltung und des Gemeinderates ab. Die Arbeitsgruppe Dorfkern kann bei besonderen baulichen Fragestellungen im Teilzonenplan Dorfkern von der Verwaltung oder dem Gemeinderat beigezogen werden. Gesucht werden Personen, die einen beruflichen oder anderweitigen fachlichen Bezug zum Ortsbildschutz haben.
Bauausschuss
Der Bauausschuss überprüft die gestalterische Qualität von Bauvorhaben (Baugesuche und Bauanfragen, Raumplanungsfragen, Quartierplanungen und Gesamtüberbauungen nach einheitlichem Plan) sowie deren Einpassung in die bauliche und landschaftliche Umgebung und leitet daraus fachlich begründete Empfehlungen zuhanden des Gemeinderates und der Verwaltung ab. Der Bauausschuss kann bei besonderen baulichen Fragestellungen von der Verwaltung oder dem Gemeinderat beigezogen werden. Gesucht werden Fachpersonen für Fragestellungen zur baukulturellen Entwicklung Allschwils mit entsprechenden Kompetenzen durch einen geeigneten beruflichen oder fachlichen Hintergrund, insbesondere aus den Themenfeldern Architektur, Landschaftsarchitektur, Raumplanung, Städtebau und Denkmalpflege.
Schiessplatzkommission
Sie koordiniert jährlich die Schiesstage unter den Vereinen, setzt sich mit anstehenden Fragen des Schiesswesens auseinander und berät den Gemeinderat fachlich. Gesucht werden Mitglieder aus den ortsansässigen Schiessvereinen.
Sicherheitskommission
Sie ist das Fachgremium der kommunalen Rettungs-, Sicherheits-, und Führungsorganisationen. Die Sicherheitskommission befasst sich mit dienstübergreifenden Belangen der vertretenen Organisationen (Feuerwehr, Zivilschutz, Führungsstab und Gemeindepolizei). Sie nimmt diesbezüglich eine beratende Funktion gegenüber weiteren Behörden und dem Gemeinderat wahr. Gesucht werden Personen, die einen beruflichen oder fachlichen Bezug zu Sicherheitsthemen haben.
Umwelt-, Naturschutz- und Energiekommission
Sie unterstützt den Gemeinderat in Fragen und Geschäften der Bereiche Umwelt, Energie sowie Natur- und Landschaftsschutz. Sie unterbreitet Vorschläge zu Handen des Gemeinderats und prüft den Vollzug bei umweltrelevanten Themen. Die UNEK kann auch selbständig Schwerpunkte festlegen und eigene Projekte oder Aktionen initiieren, um die Sensibilisierung für Umweltthemen zu fördern. Für eine erfolgreiche Mitarbeit in der UNEK verfügen Sie über ausgewiesene Kompetenzen in Umwelt-, Naturschutz- oder Energiefragen, sei es durch einen beruflichen oder fachlichen Hintergrund.
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