05.06.2023
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) verpflichtet Arbeitgebende mit 100 oder mehr Angestellten, betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. Die Gemeindeverwaltung hat die Analyse durchgeführt und von der Wirtschaftsprüfungs-,Treuhand- und Beratungsgesellschaft BDO AG prüfen lassen. In der Gemeindeverwaltung Allschwil besteht kein Geschlechtseffekt.
Die vorliegenden Resultate wurde anhand des Standard-Analyse-Tools des Bundes (Logib) ermittelt. Logib basiert methodisch auf einer semi-logarithmischen OLS-Regressionsanalyse – diese ist in den Sozialwissenschaften eine der meistverwendeten statistischen Methoden – und erfüllt die Anforderung der Wissenschaftlichkeit und Rechtskonformität gemäss Art. 13c Abs. 1 des GlG.
Die Lohngleichheitsanalyse ergab zusammengefasst das folgende Ergebnis:
Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung der Gemeindeverwaltung sind mit dem Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse sehr zufrieden. Es ist eine Bestätigung dafür, dass die Gemeinde Allschwil eine faire und fortschrittliche Arbeitgeberin ist.
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