06.11.2017
Lichtraumprofil
La. Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild. Sie tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch hineinragende Anpflanzungen für die Verkehrsteilnehmenden auch Gefahrensituationen entstehen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen Personen und Fahrzeuge die öffentlichen Geh- und Radwege sowie Fahrbahnen ungehindert benützen können. Bäume und Sträucher, die den öffentlichen Grund überwachsen, sind daher von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern auf das Lichtraumprofil (siehe Skizze) zurückzuschneiden.Des Weiteren sind Pflanzungen bei Verkehrssignalen so zurückzuschneiden, dass sie von den Verkehrsteilnehmenden rechtzeitig wahrgenommen werden können.
Strassenkandelaber sind oft durch Äste und Blätter aus Privatgrundstücken derart eingewachsen, dass deren Leuchtkraft beeinträchtigt ist. Auch hier gilt: Baumäste so zurückschneiden, dass die Strassenbeleuchtung in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt ist.
Im Interesse der Sicherheit und zur Vorbeugung von Unfällen werden die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher bis zum 30. November 2017 auf das Lichtraumprofil zurückzuschneiden.
Über Geh- und Radwegen: lichte Höhe von mindestens 3.00 m
Über Fahrbahnen: lichte Höhe von mindestens 4.50 m
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Roman Schneider, Tel. 061 486 25 71 bzw. rmnschndrllschwlblch
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