Gemeinde Allschwil

Leinenpflicht für Hunde beachten

10.03.2025

Während der Brut- und Setzzeit besteht vom 1. April bis zum 31. Juli 2025 für Hunde Leinenpflicht.

Zum Schutz der Wildtiere und ihrem Nachwuchs sind während der Brut- und Setzzeit von Anfang April bis Ende Juli alle Hunde im Wald und an den Waldsäumen im Kanton Basel-Landschaft stets an der Leine zu führen (siehe auch § 38 Abs. 1 des Kantonalen Jagdgesetzes sowie § 35 Abs. 2 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Allschwil). Diese Regelung gilt somit auch im Allschwiler Wald.

Der Verstoss gegen die gesetzlich auferlegte Leinenpflicht stellt eine strafrechtliche Übertretung dar, die mit einer Busse bestraft wird - unabhängig davon, ob der Hund tatsächlich gejagt oder gewildert hat. Beisst ein Hund ein Reh oder ein anderes Tier, müssen die betreffenden Hundehaltenden für den durch ihren Hund verursachten Wildschaden aufkommen.

Die angrenzenden Kantone Aargau, Solothurn und Basel-Stadt kennen für den gleichen Zeitraum ähnliche Regelungen.

Gemeindeverwaltung Allschwil, Abteilung Einwohnerdienste

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