21.06.2021
Leinepflicht
Zum Schutz unseres Jungwildes sind während der Hauptsetz- und Brutzeit von Anfang April bis Ende Juli alle Hunde im Wald und an den Waldsäumen stets an der Leine zu führen (siehe auch § 38 Abs. 1 des Kantonalen Jagdgesetzes sowie § 35 Abs. 2 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Allschwil).
Gemeindeverwaltung Allschwil
© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».