04.02.2025
Infolge einer teilweise gutgeheissenen Stimmrechtsbeschwerde betreffend Abstimmung vom 24. November 2024 zu den Statuten des Zweckverbands der Versorgungsregion Allschwil – Binningen – Schönenbuch musste das Protokoll korrigiert werden. Dies betrifft insbesondere den unglücklich formulierten Abstimmungstitel der Abstimmungsvorlage sowie eine unpräzise Rechtsmittelbelehrung. Die Korrekturen wurden auf Anordnung des Regierungsrats vorgenommen.
Der Abstimmungstitel der Abstimmungsvorlage hiess in der ursprünglichen Version «Behördenreferendum gegen die Statuten des Zweckverbandes der Versorgungsregion Allschwil – Binningen – Schönenbuch». Da bei der Vorlage Abstimmungstitel und Abstimmungsfrage unglücklicherweise entgegengesetzt formuliert waren, konnte bei einigen Stimmberechtigten der Eindruck entstehen, dass sie mit einer Bejahung der Abstimmungsfrage die Statuten ablehnen. Der Regierungsrat hat daraufhin festgestellt, dass die Verwendung des Einwohnerratsbeschlusses als Abstimmungstitel der Abstimmungsvorlage präziser und korrekter ist und nachträglich den ursprünglichen Titel im Abstimmungsprotokoll ersetzen soll. Der korrigierte Abstimmungstitel der Abstimmungsvorlage im angepassten Abstimmungsprotokoll lautet somit neu: «Einwohnerratsbeschluss vom 11. Juni 2024 über die Statuten des Zweckverbandes Allschwil – Binningen – Schönenbuch.»
Zudem wurde in der Rechtsmittelbelehrung im ursprünglichen Protokoll auf das Bundesrecht verwiesen. Auch hier hat der Regierungsrat eine Korrektur verlangt: Die Rechtsmittelbelehrung muss sich auf das kantonale Gesetz über die politischen Rechte (§ 83 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981, SGS 120) beziehen, da es sich um eine kommunale, nicht eine eidgenössische Abstimmung handelt. Die teilweise Gutheissung der Stimmrechtsbeschwerde führt jedoch nicht zu einer Wiederholung der Abstimmung.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Wahlbüro, das für die ordnungsgemässe Durchführung der Abstimmung und die Auszählung der Stimmen verantwortlich ist, sowie die Abteilung Einwohnerdienste, welche die Urnengänge und den Versand der Unterlagen für die Stimmberechtigten organisatorisch begleitet, die Abstimmung und Abstimmungsvorbereitung korrekt durchgeführt haben und es sich lediglich um eine notwendige Nachbesserung des Abstimmungstitels der Abstimmungsvorlage im Protokoll und um eine Präzisierung der begleitenden Rechtsmittelbelehrung handelt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für diese Anpassungen und entschuldigen uns für etwaige Unklarheiten, die durch die Formulierungen entstanden sein könnten. Das korrigierte Abstimmungsprotokoll kann unter www.allschwil.ch/de/korrigiertes-abstimmungsprotokoll-24.11.24 abgerufen werden.
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