21.10.2022
Das Reglement über die Parkraumbewirtschaftung ist vom Einwohnerrat Allschwil am 21. Februar 2021 beschlossen und anlässlich der Volksabstimmung am 26. September 2021 vom Stimmvolk gutgeheissen worden. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft hat das Reglement am 15.10.2021 ebenfalls genehmigt. Reglement und Verordnung wurden vom Gemeinderat per 1.10.2022 in Kraft gesetzt. Ab ca. Ende Oktober kann die Parkkarte online auf der Homepage www.allschwil.ch bestellt werden.
Nachdem der Einwohnerrat Anfang 2022 beschlossen hat, die Projekte Tempo-30 und Parkraumbewirtschaftung voneinander zu trennen, wurde in der Verwaltung mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet. Die Pläne für Markierungen und Signalisation wurden durch das Verkehrsbüro und die Abteilung Sicherheit bis August 2022 aufbereitet und die notwendigen verkehrspolizeilichen Anordnungen im Amtsblatt publiziert. Im September konnten dann die Aufträge für die Signalstangen, Schilder und Markierungen erteilt werden und bereits seit Anfang Oktober werden in den Quartieren die Signalstangen montiert. Die Umsetzung und Inbetriebnahme erfolgt quartierweise. Der Abschluss aller Arbeiten ist per Ende 2022 vorgesehen.
Markierung in den Quartieren
Die Quartiere werden in folgender Reigenfolge signalisiert und markiert: Bohrerhof, Steinbühl,
Bettenacker, Baselmatt/Dürrenmatt, Gartenhof, Lindenbaum/Hegenheimermattweg, Herrengarten/Ziegelei, Herrenweg, Rosenberg/Grabenring, Strengi/Himmelrich, Lützelbach/ Reservoir
Online-Bezug der Anwohnerparkkarte
Aufgrund der quartierweisen Inbetriebnahme steht der Bevölkerung ab ca. Ende Oktober der Link auf der Homepage www.allschwil.ch für die Bestellung der Anwohnerparkkarte zur Verfügung. Die Anwohnerparkkarten sind ab sofort bis Ende 2023 gültig. Einwohnerinnen und Einwohner von Allschwil, Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter können für jeden auf ihren Namen und ihre Adresse eingetragenen leichten Motorwagen (PW) eine Anwohnerparkkarte beantragen. Die Anwohnerparkkarten können nur online mittels gültigem Fahrzeugausweis bezogen, bezahlt und per Print@home zu Hause ausgedruckt werden. Die Bearbeitungszeit der Online-Anträge beträgt 1 bis 3 Tage. Der Bezug am Schalter der Gemeindepolizei wird mit einer zusätzlichen Aufwandgebühr von CHF 20 belastet (nur Barzahlung möglich). Zudem gilt in diesem Fall eine Bearbeitungsfrist von mindestens 5 Arbeitstagen.
Wichtig: Aus administrativen Gründen bitten wir für den Bezug der Parkkarten ausschliesslich das Online-Tool zu nutzen und Anwohnerparkkarten erst dann zu beziehen, wenn im eigenen Quartier die Signale aufgestellt und die Parkplätze blau markiert wurden.
Parkkarten für zeitlich beschränktes Parkieren
Tages- oder Halbtagesparkkarten können auch von auswärtigen Personen erworben werden. Diese berechtigen zum zeitlich beschränkten Parkieren im Rahmen ihrer Gültigkeit (Vor- oder Nachmittag) im bewirtschafteten Gebiet. Die Karten können ebenfalls online bestellt, bezahlt und ohne Bearbeitungszeit per Print@home sofort ausgedruckt werden.
Angestelltenparkkarten für Mitarbeitende
Für in Allschwil ansässige Firmen besteht die Möglichkeit, für ihre Mitarbeitenden Angestelltenparkkarten zu erwerben, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie nicht über genügend eigene Parkplätze für die Mitarbeitenden verfügen. Die Angestelltenparkkarte zum Preis von CHF 860 pro Jahr und Fahrzeug berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren im bewirtschafteten Gebiet. Für den Bezug von Angestelltenparkkarten ist zwingend ein schriftliches Gesuch einzureichen. Dieses hat unter Angaben der Firma die Anzahl der Mitarbeiterschaft zu enthalten, da die Karten kontingentiert sind. Die Verteilung der Karten innerhalb des Betriebs ist Sache der gesuchstellenden Firma. Gesuche sind an folgende Adresse zu richten: Gemeindeverwaltung Allschwil, Abteilung Sicherheit PRB, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil.
Die Angestelltenparkkarten sind wie folgt kontingentiert:
Betriebe mit 1 bis 10 Mitarbeitenden: Angestelltenkarten für max. 40 % der Mitarbeiterschaft. Betriebe mit 11 bis 30 Mitarbeitenden: Angestelltenkarten für max. 30 % der Mitarbeiterschaft. Betriebe ab 31 Mitarbeitenden: Angestelltenkarten für max. 25 % der Mitarbeiterschaft
Preise der einzelnen Parkkarten
Die Parkkartenpreise wurden vom Gemeinderat in der Verordnung zum Parkraumreglement festgelegt. Diese müssen in erster Linie kostendeckend sein und können in den kommenden Jahren nach Bedarf nach unten oder oben angepasst werden:
Anwohnerparkkarte | CHF 50 pro Jahr und Fahrzeug |
Tageskarte | CHF 20 pro Tag |
Halbtageskarte Vormittag | CHF 12 |
Halbtageskarte Nachmittag | CHF 12 |
Angestelltenparkkarte | CHF 860 pro Jahr und Fahrzeug |
Parkkarten sichtbar hinter Frontscheibe anbringen
Bei allen Parkkarten gilt, dass diese sichtbar hinter der Frontscheibe der Fahrzeuge anzubringen sind. Damit erleichtern Sie den Kontrollorganen die Arbeit. Die Parkkarten gelten ausschliesslich auf den Gemeindestrassen im bewirtschafteten Gebiet, welche gesondert signalisiert sind «Mit Parkkarte 4123 unbeschränkt». In den blauen Zonen auf den Kantonsstrassen sind die Parkkarten nicht gültig.
Übergangsfrist bis Ende 2022
Bei der Kontrolle und Durchsetzung der Parkkartenpflicht gilt bis Ende 2022 eine grosszügige Übergangsfrist. Die Gemeindepolizei wird ab ca. Dezember in den Quartieren Kontrollen durchführen, die Parkkartenpflicht jedoch bis Ende Jahr vorerst mit Augenmass durchsetzen.
In den blau markierten Zonen auf den Gemeindestrassen bleiben auch mit der Parkraumbewirtschaftung die bisherigen Regelungen für «Blaue Zonen» bestehen. So kann man weiterhin eine Stunde oder ab 19 bis 08 Uhr und an Sonn- und Feiertagen auch ohne Anwohnerparkkarte frei parkieren. Zu beachten gilt es, dass der Samstag als Werktag gilt.
Umgang mit den Parkkarten
Anwohnerparkkarten, die nicht mehr gebraucht werden oder für deren Besitz die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, sind innert 14 Tagen der Gemeindepolizei persönlich am Schalter zurückzugeben oder per Post zu retournieren. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren ist gemäss Reglement nicht möglich. Anwohnerparkkarten verlieren zudem ihre Gültigkeit, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr bestehen. Die missbräuchliche Verwendung sowie der unberechtigte Bezug von Anwohner, Tages-, Halbtages- und Angestelltenparkkarten hat deren Entzug und eine Busse zur Folge.
So sieht die Anwohnerparkkarte aus, die ab ca. Ende Oktober online bezogen werden kann.
Die Parkkarten gelten ausschliesslich auf den Gemeindestrassen im bewirtschafteten Gebiet, die gesondert «Mit Parkkarte 4123 unbeschränkt» signalisiert sind.
Bitte Anwohnerparkkarten erst dann beziehen, wenn im eigenen Quartier die Signale aufgestellt und die Parkplätze blau markiert sind.
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