14.10.2019
Friedhof
Der Friedhof ist eine Ruhestätte seiner Verstorbenen. Seiner Bestimmung gemäss ist diese Ruhe zu achten und in Ehre zu halten. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Hundehalter sich dem ausdrücklichen Hundeverbot widersetzen und selbst die Hinterlassenschaften ihrer Hunde auf dem Friedhof zurücklassen. Diesbezüglich möchten wir darauf hinweisen, dass das Betreten mit Hunden auf dem Friedhof verboten ist.
Besten Dank für ihre Kenntnisnahme und Umsetzung.
Gemeindeverwaltung Allschwil
BAU – RAUMPLANUNG – UMWELT
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