28.11.2022
Halterinnen und Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeindeverwaltung an- oder abzumelden.
Die An- oder Abmeldung des Hundes muss gemäss dem Hundegesetz des Kantons Basel-Landschaft innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Registrierpflichtig sind Hunde, die älter als vier Monate alt sind. Für die Anmeldung des Hundes sind folgende Unterlagen vorzuweisen:
Die Haftpflichtversicherung muss mind. CHF 3 Mio. Schadenssumme abdecken. Der Nachweis kann bei der Versicherung bezogen werden. Eine Weitergabe des Tieres sowie ein Todesfall sind ebenfalls meldepflichtig. Hunde sowie ihre Halterinnen und Halter müssen ausserdem auf der nationalen Hundeplattform AMICUS (www.amicus.ch) registriert sein. Eine Anmeldung auf AMICUS kann ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.
Für eine An- oder Abmeldung sowie für Informationen zum Hundewesen der Gemeinde, steht Ihnen die Abteilung Einwohnerdienste gerne zur Verfügung, per E-Mail an einwohnerdienste(at)allschwil.bl.ch oder unter der Telefonnummer 061 486 26 00.
Gemeindeverwaltung Allschwil, Abteilung Einwohnerdienste
© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».