18.11.2019
AHV
Zusätzlich zur AHV-Rente kann eine Hilflosenentschädigung bezogen werden. In der Schweiz wohnende Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn:
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen, usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.
Die Entschädigung beträgt bei einer Hilflosigkeit:
Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig.
Der Anspruch muss mit dem Formular bei derjenigen Ausgleichskasse angemeldet werden, welche die Alters- oder Hinterlassenenrente ausbezahlt.
Bezug Formulare auf www.sva-bl.ch oder in der Fachstelle für Altersfragen der Gemeinde Allschwil.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an Claudia Schuler von der Fachstelle für Altersfragen. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.
Öffnungszeiten:
Dienstag: 13 bis 16.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 12 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr
Donnerstag: 10 bis 12 Uhr offene Sprechstunde
Kontakt:
Gemeindeverwaltung Allschwil
Fachstelle für Altersfragen
Claudia Schuler
Baslerstrasse 111
4123 Allschwil
Tel: 061 486 26 45
E-Mail: claudia.schuler(at)allschwil.bl.ch
© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».